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Atom- und baurechtliche Genehmigungsplanungen

Kerntechnische Anlagen werden in Deutschlande auf Basis der geltenden Gesetze und Regeln geplant, errichtet, umgebaut oder zurückgebaut. Neben dem „Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“ (sog. Atomgesetz) ist bei diesen Maßnahmen immer auch das Baurecht zu berücksichtigen. In beiden Genehmigungsverfahren sind entsprechende Anträge zu stellen. WTI berät die Antragsteller, konzipiert eine ganzheitliche Antragsstrategie, erstellt die benötigten Antragsunterlagen und unterstützt die Antragsteller im Rahmen der Genehmigungsverfahren.